• 3.    Das Personal oder weitere Beauftragte des Sauna Paradies üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des Sauna Paradies ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintritts¬geld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
    4.    In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. Solarien, Gastronomie, Fitnessräumen, Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen, wie z.B. Wasserrutschen, Massagedüsen, Strömungskanäle, Gegenstromschwimmanlagen und anderen, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.

    § 3    Badegäste
    1.    Der Besuch des Sauna Paradies steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen.