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3. Das Personal oder weitere Beauftragte des Sauna Paradies üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des Sauna Paradies ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintritts¬geld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
4. In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. Solarien, Gastronomie, Fitnessräumen, Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen, wie z.B. Wasserrutschen, Massagedüsen, Strömungskanäle, Gegenstromschwimmanlagen und anderen, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.
§ 3 Badegäste
1. Der Besuch des Sauna Paradies steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen.