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7. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/ Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen.
8. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
9. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
10. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
11. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.